Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Light Attack  International Vertriebsbüro Langerwehe
Funke Light Media GmbH


§1 Allgemeines / Vertragsschluss

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen der Fa. Lightattack  international  vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Funke im folgenden Lightattack genannt und dem Kunden einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften usw., auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für die Einbeziehung abweichender Regelungen in Geschäftsbedingungen des Kunden.
2. Der Vertragsschluss zwischen Lightattack und dem Kunden kommt erst mit einer ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung des Angebotes des Kunden durch Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Die Darstellung der Waren auf der Homepage von Lightattack stellen insoweit kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Erst mit seiner Bestellung wird durch den Kunden verbindlich erklärt, dass er den Inhalt seines Warenkorbes käuflich erwerben will. Lightattack ist sodann berechtigt das hierdurch abgegebene Vertragsangebot innerhalb der durch sie angegebenen Lieferfristen wie vorstehend beschrieben ganz oder teilweise anzunehmen. Eine Verpflichtung zur Annahme von Bestellungen besteht für die Fa. Lightattack in keinem Fall.
3. Für den Fall, dass die Bestellung des Kunden und die Annahmeerklärung bzw. die Lieferung durch Lightattack nicht identisch sind, gilt die Annahmeerklärung oder Lieferung durch Lightattack als neues Angebot, welches durch den Kunden durch Erklärung oder konkludent durch Entgegennahme der Ware angenommen werden kann. Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Druckfehler bzw. anderweitige offensichtliche Irrtümer in der Präsentation der Ware auf der Homepage bzw. im Rahmen einer Auftragsbestätigung sind für Lightattack unverbindlich. Sie werden nicht Gegenstand eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.

§ 2 Preis & Zahlungsbedingung

1. Für die Lieferung gelten die Preise, die in der Bestellung des Kunden angegeben und durch schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Funke Light Media bzw. durch Lieferung des Gegenstandes angenommen wurden. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Für Lieferungen in ein Land außerhalb der Europäischen Union hat der Kunde etwaige bei Einfuhr entstehende Zölle, Abgaben oder Einfuhrumsatzsteuern unmittelbar zu tragen. Der Kunde stellt Lightattack insoweit ausdrücklich von jeder Inanspruchnahme frei.
2. Die durch Lightattack gestellten Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Für den Zeitraum des Verzuges ist Lightattack berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno gegenüber dem Kunden zu erheben. Für Mahnungen während der Verzugszeit ist Funke Light Media berechtigt, pro Mahnung einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 5,00 EUR zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens von Seiten der Fa. Lightattack wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Fa. Lightattack kein oder ein geringerer Verzugsschaden als der oben beschriebene Verzugszins und der Mahngebühr entstanden ist. Die Zahlung durch Wechsel oder Schecks wird durch Lightattack lediglich auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Anfallende Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage wird von Seiten Lightattack keine Haftung übernommen.
3. Lieferungen ins Ausland werden ausschließlich gegen Vorauskasse vorgenommen. Hierbei gilt die Bestellung des Kunden erst als angenommen, wenn die Vorauskasse innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbestätigung bei Lightattack eingegangen ist. Für sämtlich Zahlungen gilt, dass diese erst dann erfolgt sind, soweit Lightattack über den entsprechenden Betrag verfügen kann. Zurückbehaltungsrechte können durch den Kunden nur dann ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung von Seiten des Kunden ist nur mit Gegenansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder von Lightattack anerkannt sind möglich.

§ 3 Lieferungen

1. Mit Ausnahme von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen gelten die von Funke Light Media dargestellten Termine und Lieferfristen als unverbindlich. Die Zeit der Lieferung wird durch die Lieferfristen der Zulieferer beeinflusst. Lightattack ist berechtigt, im Falle von vorübergehenden Leistungshindernissen auf Grund höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik und Verkehrsstörungen bzw. anderer unvorhersehbarer und nicht von Lightattack zu vertretener Ereignisse die Lieferung erst nach Beseitigung dieses bzw. dieser Hindernisse auszuführen. Der Kunde wird bezüglich dieser Leistungshindernisse bald möglichst informiert. Für den Fall, dass die Verhinderung der Leistung über einen Zeitraum von 4 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin hinaus andauert sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rücktrittsrecht gilt für den Kunden erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist.
2. Lightattack ist berechtigt die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Transportfirma nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, soweit die Sendung an die beauftragte Transportperson bzw. Spedition übergeben wurde, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Kunden. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtung, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

§ 4 Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an Lightattack. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen, soweit der Kaufpreis der betreffenden Ware 40,00 EUR nicht übersteigt und die Ware der abgegebenen Bestellung entspricht. Bei einem Warenwert von über 40,00 EUR werden die Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs nach dem Fernabsatzgesetz durch Lightattack erstattet. Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung zur Kostenerstattung vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass Lightattack nicht verpflichtet ist unfrei gesandte Sendungen entgegenzunehmen. Soweit eine Rücksendung per Paket nicht möglich ist oder der Kunde die kostenpflichtige Rücksendung ablehnt, lässt Lightattack auf entsprechenden schriftlichen Hinweis des Kunden die Ware abholen. Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen. Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat.

§ 5 Annahmeverzug

1. Nimmt der Kunde die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Dies gilt nicht, soweit der Kunde eine entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt bzw. die Ware innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes zurücksendet. Während des Annahmeverzuges ist Lightattack berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen. Für die Lagerung berechnet Lightattack pro Monat 1,5 % des Nettorechnungswertes bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,00 EUR. Für den Fall des Annahmeverzuges ist Lightattack berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 20% der Nettokaufpreissumme geltend zu machen. Für den Fall, dass Funke Light Media durch die Nichtabnahme und Lagerung ein höherer Schaden entstanden ist, ist Lightattack berechtigt diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden seinerseits steht der Nachweis offen, dass Lightattack kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Gewährleistung

1. Lightattack gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die gelieferten Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
2. Sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sind jeweils Näherungswerte. Sie sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bilder in Online-Präsentationen sind Beispielfotos. Die Artikel können vom Foto abweichen. Eine Garantie von Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 433 BGB erfolgt lediglich dann, wenn eine solche Garantie ausdrücklich in Schriftform erklärt wird. Lightattack behält sich die Beschaffenheitsänderungen von Artikeln zur Auslieferung vor, soweit die Qualität des Artikels nicht oder nur in geringem Umfange beeinflusst wird. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt im übrigen lediglich die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.
3. Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Mängel der gelieferten Ware unverzüglich nach Eintreffen der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für offensichtliche Mängel entfällt ansonsten die Gewährleistungspflicht von Lightattack . Der Kunde hat ebenfalls offensichtliche Transportschäden unmittelbar bei Annahme gegenüber der Transportperson anzugeben und diese protokollieren zu lassen. Im übrigen gilt für jede Mängelrüge, dass der Kunde die gerügte Ware nebst sämtlichen Zubehör und Lieferschein sowie mit einer genauen Fehlerbeschreibung an Lightattack zurück sendet. Die Kosten für die Rücksendung wird im Falle einer berechtigten Mängelrüge durch Funke Light Media erstattet. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von Lightattack nicht entgegengenommen. Auf Hinweis des Kunden wird die Ware beim Kunden abgeholt.
4. Nach einer berechtigten Mängelrüge ist Lightattack zunächst berechtigt, die angegebenen Mängel prüfen zu lassen. Für die Nachlieferung wird Lightattack eine Frist von 3 bis 4 Wochen ab Eingang der beanstandeten Ware bei Lightattack eingeräumt. Sollte die Mängelrüge des Kunden unberechtigt sein, wird die beanstandete Ware an den Kunden zurückgesandt. Der Kunde hat in diesem Falle sowohl die Kosten der Rücksendung als auch des Prüfungsaufwandes zu tragen. Hierfür wird von Funke Light Media eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 EUR berechnet. Lightattack ist befugt, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen. Der Kunde seinerseits ist zum Nachweis berechtigt, dass der Lightattack entstandene Aufwand geringer war oder nicht entstanden ist. Die Rücksendung der Ware kann von der Bezahlung der Rechnung abhängig gemacht werden. Wird durch den Kunden die Ware nicht mit sämtlichen Zubehör zurückgesandt, kann ihm eine Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Rücktritts des Kunden vom Kaufvertrag werden von Lightattack nicht zurückgegebene Lieferbestandteile von der Gutschrift abgezogen.
5. Die von Lightattack vertriebenen Produkte eigenen sich nur für eine übliche private oder wirtschaftliche Nutzung. Lightattack übernimmt keine Haftung für die Verwendung der vertriebenen Produkte in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, medizinischen Geräten mit lebenserhaltenen Funktionen bzw. vergleichbaren Einsätzen. Lightattack übernimmt weiter für derartige Schäden keine Gewährleistung, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage und/oder Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht Beachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritten entstehen. Keine Gewährleistung wird weiter für solche Schäden übernommen, die durch weitere Benutzung trotz Kenntnis des Mangels über den ursprünglichen Mangel hinaus entstehen. Der Kunde ist für die Sicherung der auf zurückgesandten Geräten enthaltenen Daten selbst verantwortlich. Für einen Datenverlust auf diesen Geräten haftet Lightattack nicht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die von Lightattack gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Lightattack. Im Falle der Verbindung der unter Vorbehalt gelieferten Waren mit anderen Waren steht Funke Light Media das Miteigentum an der neu entstandenen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungswert der gelieferten Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Die Vorbehaltsware wird durch den Kunden unentgeltlich verwahrt. Die gelieferte im Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten Dritte auf die im Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zugreifen, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von Lightattack hinzuweisen und Lightattack eine unverzügliche Mitteilung zu kommen zu lassen.

§ 8 Haftung 

Für  Schäden haftet Lightattack lediglich bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht von Lightattack auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Software

Bei einem Vertrag über Lieferung von Software erkennt der Kunde ausdrücklich die Lizenz und sonstigen Bedingungen des Herstellers als verbindlich an. Die Software wird dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen. Lediglich durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung wird ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht gewährt.

§ 10 Abtretungsverbot

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Funke Light Media wirksam. Andernfalls ist eine Abtretung jeglicher Forderungen und Ansprüche gegen Lightattack an Dritte ausgeschlossen. Lightattack ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.

§ 11 Datenschutz

Der Kunde ermächtigt Funke Light Media die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet außer bei gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten nur mit Zustimmung des Kunden statt.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Für Geschäftsbeziehungen zu Kaufleuten bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag ergebenen Rechtsstreitigkeiten der Sitz von Lightattack (Aachen) vereinbart.
2. Für jegliche Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
3. Sollte eine der vorgenannten Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt.
 

Lightattack International

Funke light Media GmbH

Nikolausberg 34

52379 Langerwehe

 

 

 

 

 


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